Gravenbrucher Kreis nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

  • Gesetzentwurf zum Schutz der Wirtschaft feinjustieren
  • Insolvenzgeld auf sechs Monate verdoppeln
  • Lohn- und Umsatzsteuerzahlungen befristet stunden

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 23. März 2020; Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands –begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie als einen wichtigen und richtigen Baustein, um die deutsche Wirtschaft in dieser schwierigen Phase zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Insbesondere rät der Gravenbrucher Kreis dazu, das geplante Moratorium sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmen anzuwenden.

 

Die konkreten Verbesserungsvorschläge des Gravenbrucher Kreises zum aktuellen Gesetzentwurf beziehen sich im Wesentlichen darauf, den Gläubigerschutz unter dem aufzuspannenden Schutzschirm gleichermaßen auf die Wirtschaft vor dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Stichtag 8. März 2020 wie auf die danach beginnende „Neuwirtschaft“ anzuwenden. Zudem sollte Missbrauch der staatlichen Hilfen vermieden werden, damit sie auch tatsächlich nur zur Krisenbewältigung eingesetzt werden können.

 

Darüber hinaus regt der Gravenbrucher Kreis in seiner Stellungnahme weitere Unterstützungsmaßnahmen für die deutsche Wirtschaft an:

  1. Die Zahlung von Insolvenzgeld für Beschäftigte sollte auf sechs Monate verdoppelt werden, wenn für Unternehmen, die aufgrund mangelnder Liquidität Insolvenz anmelden müssen, positive Sanierungsaussichten bestehen.
  2. Löhne und Gehälter für die Monate März bis mindestens Juni 2020 sollten von Lohnsteuerzahlungen befreit werden, um Unternehmen und Arbeitnehmer zu entlasten.
  3. Umsatzsteuerzahlungen sämtlicher Unternehmen sollten für die Voranmeldungszeiträume März bis Juni 2020 gestundet werden, um die Liquidität zu stärken. Diese Steuern könnten nach Ende der COVID-19-Pandemie in Raten erstattet werden.

 

„Das bereits in den letzten Jahren etablierte Schutzschirmverfahren ist ein geeignetes Instrument, um die deutsche Wirtschaft auch in der Krise in Folge der COVID-19-Pandemie zu stabilisieren“, sagt Lucas F. Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Wir sollten alle Möglichkeiten – auch des deutschen Insolvenzrechts – ausschöpfen, um Unternehmen rasch, konzertiert und unbürokratisch zu unterstützen.“

 

Der Gravenbrucher Kreis weist darauf hin, dass Manager von Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Krise geraten sind, auch weiterhin sorgfältig und fortlaufend prüfen müssen, ob sie neu begründete Verbindlichkeiten bei Fälligkeit begleichen können. Diese Verpflichtung gilt auch während der vom Gesetzgeber veranlassten vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflichten.

 

Den kompletten Wortlaut der Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Formulierungshilfe der Bundesregierung) finden Sie hier:

https://www.gravenbrucher-kreis.de/aktuelles/

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