Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Hamburg, Frankfurt a. M., den 28. November 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die Stoßrichtung der Reformvorschläge im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zweifellos erfüllt.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis dennoch, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Zudem wird angeregt, eine Regelung zu einer rein virtuellen Gläubigerversammlung zu schaffen. Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, erklärt: „Erfahrungsgemäß nehmen entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers keine oder nur wenige Gläubiger an Gläubigerversammlungen teil. Dies führt dazu, dass in Gläubigerversammlungen getroffene Entscheidungen nicht durch ein breites Votum der Gläubigerschaft legitimiert sind. Wir als Gravenbrucher Kreis erwarten, dass bei virtuellen Versammlungen die Präsenzquote erhöht wird. Dies verbessert einerseits die Gläubigerkommunikation und andererseits die Gläubigerpartizipation.“
Hinsichtlich der Bekanntmachung von Vergütungen im StaRUG sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. In der Insolvenzordnung werden die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht, um unnötige Einblicke Außenstehender zu vermeiden. Um die angestrebte Parallelität zwischen Insolvenzordnung und StaRUG herzustellen, sollte eine entsprechende Regelung ins StaRUG aufgenommen werden, wonach die Beträge nicht öffentlich gemacht werden.
Der Wortlaut der Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung.
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Der Gravenbrucher Kreis hat Tobias Wahl, Partner und Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als neues Mitglied aufgenommen. Tobias Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht erweitert den Gravenbrucher Kreis, in dem führende, überregional tätige Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands zusammengeschlossen sind, als 20. aktives Mitglied.
„Mit Tobias Wahl nimmt der Gravenbrucher Kreis einen sehr erfahrenen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierer in seine Reihen auf, der seine Expertise in verschiedenen Großverfahren unter Beweis gestellt hat. Er wird mit seinen Erfahrungen und Ideen sowie seinem Engagement den Gravenbrucher Kreis bereichern“, kommentiert Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, die Neuaufnahme. Er sagt weiter: „Gerade in Zeiten der Krise sind funktionierende Restrukturierungs- und Insolvenzgesetze das Rückgrat der Wirtschaft. Der Gravenbrucher Kreis setzt sich seit 1986 für die Fortentwicklung dieser Gesetze sowohl im nationalen wie auch internationalen Kontext sowie den angrenzenden Rechtsgebieten ein. Mit Tobias Wahl gewinnt der Kreis einen Kollegen, der seine Perspektiven und Ideen in die Diskussion und unsere Stellungnahmen an die Gesetzgebungsorgane einfließen lassen wird.“
Tobias Wahl ist Partner in der Kanzlei Anchor an deren Sitz in Mannheim und Stuttgart. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Zu den Insolvenzverfahren, die er als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Restrukturierungsexperte begleitet hat, gehören unter anderem die Adler Modemärkte, die ALNO Gruppe, die Koch, Neff & Volckmar Gruppe (KNV) – heute Zeitfracht GmbH – sowie die Kanz-Gruppe.
Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich wieder auf 12 Monate
Hamburg, Frankfurt a. M., den 9. Mai. 2023; Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt der Gravenbrucher Kreis, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. März 2023; Stefan Denkhaus ist von der heutigen Mitgliederversammlung zum neuen Sprecher des Gravenbrucher Kreises gewählt worden. Damit übernimmt der Gründungspartner der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN den Vorsitz des Zusammenschlusses von Vertretern führender Insolvenzkanzleien Deutschlands. Stefan Denkhaus tritt die Nachfolge von Lucas F. Flöther an, der nach acht Jahren nicht erneut für dieses Amt kandidierte.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 13. Februar 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. September 2022; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und
begrüßt Krisen-Schutzschirmverfahren für Unternehmen in der Krise
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022; Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands ab.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 03. Februar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 26. März 2021; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, befürwortet die behutsame Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte in Europa. Diese Position legt der Gravenbrucher Kreises in seinem Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften dar.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und wählt Lucas Flöther für weitere zwei Jahre zum Sprecher
Gravenbrucher Kreis bezieht Stellung zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Hamburg, Frankfurt a. M., den 28. November 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die Stoßrichtung der Reformvorschläge im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zweifellos erfüllt.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis dennoch, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Zudem wird angeregt, eine Regelung zu einer rein virtuellen Gläubigerversammlung zu schaffen. Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, erklärt: „Erfahrungsgemäß nehmen entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers keine oder nur wenige Gläubiger an Gläubigerversammlungen teil. Dies führt dazu, dass in Gläubigerversammlungen getroffene Entscheidungen nicht durch ein breites Votum der Gläubigerschaft legitimiert sind. Wir als Gravenbrucher Kreis erwarten, dass bei virtuellen Versammlungen die Präsenzquote erhöht wird. Dies verbessert einerseits die Gläubigerkommunikation und andererseits die Gläubigerpartizipation.“
Hinsichtlich der Bekanntmachung von Vergütungen im StaRUG sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. In der Insolvenzordnung werden die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht, um unnötige Einblicke Außenstehender zu vermeiden. Um die angestrebte Parallelität zwischen Insolvenzordnung und StaRUG herzustellen, sollte eine entsprechende Regelung ins StaRUG aufgenommen werden, wonach die Beträge nicht öffentlich gemacht werden.
Der Wortlaut der Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung.
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Der Gravenbrucher Kreis hat Tobias Wahl, Partner und Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als neues Mitglied aufgenommen. Tobias Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht erweitert den Gravenbrucher Kreis, in dem führende, überregional tätige Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands zusammengeschlossen sind, als 20. aktives Mitglied.
„Mit Tobias Wahl nimmt der Gravenbrucher Kreis einen sehr erfahrenen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierer in seine Reihen auf, der seine Expertise in verschiedenen Großverfahren unter Beweis gestellt hat. Er wird mit seinen Erfahrungen und Ideen sowie seinem Engagement den Gravenbrucher Kreis bereichern“, kommentiert Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, die Neuaufnahme. Er sagt weiter: „Gerade in Zeiten der Krise sind funktionierende Restrukturierungs- und Insolvenzgesetze das Rückgrat der Wirtschaft. Der Gravenbrucher Kreis setzt sich seit 1986 für die Fortentwicklung dieser Gesetze sowohl im nationalen wie auch internationalen Kontext sowie den angrenzenden Rechtsgebieten ein. Mit Tobias Wahl gewinnt der Kreis einen Kollegen, der seine Perspektiven und Ideen in die Diskussion und unsere Stellungnahmen an die Gesetzgebungsorgane einfließen lassen wird.“
Tobias Wahl ist Partner in der Kanzlei Anchor an deren Sitz in Mannheim und Stuttgart. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Zu den Insolvenzverfahren, die er als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Restrukturierungsexperte begleitet hat, gehören unter anderem die Adler Modemärkte, die ALNO Gruppe, die Koch, Neff & Volckmar Gruppe (KNV) – heute Zeitfracht GmbH – sowie die Kanz-Gruppe.
Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich wieder auf 12 Monate
Hamburg, Frankfurt a. M., den 9. Mai. 2023; Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt der Gravenbrucher Kreis, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. März 2023; Stefan Denkhaus ist von der heutigen Mitgliederversammlung zum neuen Sprecher des Gravenbrucher Kreises gewählt worden. Damit übernimmt der Gründungspartner der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN den Vorsitz des Zusammenschlusses von Vertretern führender Insolvenzkanzleien Deutschlands. Stefan Denkhaus tritt die Nachfolge von Lucas F. Flöther an, der nach acht Jahren nicht erneut für dieses Amt kandidierte.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 13. Februar 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. September 2022; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und
begrüßt Krisen-Schutzschirmverfahren für Unternehmen in der Krise
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022; Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands ab.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 03. Februar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 26. März 2021; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, befürwortet die behutsame Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte in Europa. Diese Position legt der Gravenbrucher Kreises in seinem Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften dar.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und wählt Lucas Flöther für weitere zwei Jahre zum Sprecher
Gravenbrucher Kreis bezieht Stellung zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Hamburg, Frankfurt a. M., den 28. November 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die Stoßrichtung der Reformvorschläge im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zweifellos erfüllt.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis dennoch, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Zudem wird angeregt, eine Regelung zu einer rein virtuellen Gläubigerversammlung zu schaffen. Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, erklärt: „Erfahrungsgemäß nehmen entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers keine oder nur wenige Gläubiger an Gläubigerversammlungen teil. Dies führt dazu, dass in Gläubigerversammlungen getroffene Entscheidungen nicht durch ein breites Votum der Gläubigerschaft legitimiert sind. Wir als Gravenbrucher Kreis erwarten, dass bei virtuellen Versammlungen die Präsenzquote erhöht wird. Dies verbessert einerseits die Gläubigerkommunikation und andererseits die Gläubigerpartizipation.“
Hinsichtlich der Bekanntmachung von Vergütungen im StaRUG sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. In der Insolvenzordnung werden die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht, um unnötige Einblicke Außenstehender zu vermeiden. Um die angestrebte Parallelität zwischen Insolvenzordnung und StaRUG herzustellen, sollte eine entsprechende Regelung ins StaRUG aufgenommen werden, wonach die Beträge nicht öffentlich gemacht werden.
Der Wortlaut der Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung.
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Der Gravenbrucher Kreis hat Tobias Wahl, Partner und Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als neues Mitglied aufgenommen. Tobias Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht erweitert den Gravenbrucher Kreis, in dem führende, überregional tätige Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands zusammengeschlossen sind, als 20. aktives Mitglied.
„Mit Tobias Wahl nimmt der Gravenbrucher Kreis einen sehr erfahrenen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierer in seine Reihen auf, der seine Expertise in verschiedenen Großverfahren unter Beweis gestellt hat. Er wird mit seinen Erfahrungen und Ideen sowie seinem Engagement den Gravenbrucher Kreis bereichern“, kommentiert Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, die Neuaufnahme. Er sagt weiter: „Gerade in Zeiten der Krise sind funktionierende Restrukturierungs- und Insolvenzgesetze das Rückgrat der Wirtschaft. Der Gravenbrucher Kreis setzt sich seit 1986 für die Fortentwicklung dieser Gesetze sowohl im nationalen wie auch internationalen Kontext sowie den angrenzenden Rechtsgebieten ein. Mit Tobias Wahl gewinnt der Kreis einen Kollegen, der seine Perspektiven und Ideen in die Diskussion und unsere Stellungnahmen an die Gesetzgebungsorgane einfließen lassen wird.“
Tobias Wahl ist Partner in der Kanzlei Anchor an deren Sitz in Mannheim und Stuttgart. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Zu den Insolvenzverfahren, die er als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Restrukturierungsexperte begleitet hat, gehören unter anderem die Adler Modemärkte, die ALNO Gruppe, die Koch, Neff & Volckmar Gruppe (KNV) – heute Zeitfracht GmbH – sowie die Kanz-Gruppe.
Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich wieder auf 12 Monate
Hamburg, Frankfurt a. M., den 9. Mai. 2023; Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt der Gravenbrucher Kreis, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. März 2023; Stefan Denkhaus ist von der heutigen Mitgliederversammlung zum neuen Sprecher des Gravenbrucher Kreises gewählt worden. Damit übernimmt der Gründungspartner der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN den Vorsitz des Zusammenschlusses von Vertretern führender Insolvenzkanzleien Deutschlands. Stefan Denkhaus tritt die Nachfolge von Lucas F. Flöther an, der nach acht Jahren nicht erneut für dieses Amt kandidierte.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 13. Februar 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. September 2022; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und
begrüßt Krisen-Schutzschirmverfahren für Unternehmen in der Krise
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022; Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands ab.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 03. Februar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 26. März 2021; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, befürwortet die behutsame Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte in Europa. Diese Position legt der Gravenbrucher Kreises in seinem Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften dar.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und wählt Lucas Flöther für weitere zwei Jahre zum Sprecher
Gravenbrucher Kreis bezieht Stellung zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Hamburg, Frankfurt a. M., den 28. November 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die Stoßrichtung der Reformvorschläge im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Das Ziel des Referentenentwurfs, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zweifellos erfüllt.
In seiner Stellungnahme betont der Gravenbrucher Kreis dennoch, dass vor allem vereinzelte Unklarheiten noch anzupassen sind. Zudem wird angeregt, eine Regelung zu einer rein virtuellen Gläubigerversammlung zu schaffen. Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, erklärt: „Erfahrungsgemäß nehmen entgegen den Vorstellungen des Gesetzgebers keine oder nur wenige Gläubiger an Gläubigerversammlungen teil. Dies führt dazu, dass in Gläubigerversammlungen getroffene Entscheidungen nicht durch ein breites Votum der Gläubigerschaft legitimiert sind. Wir als Gravenbrucher Kreis erwarten, dass bei virtuellen Versammlungen die Präsenzquote erhöht wird. Dies verbessert einerseits die Gläubigerkommunikation und andererseits die Gläubigerpartizipation.“
Hinsichtlich der Bekanntmachung von Vergütungen im StaRUG sieht der Gravenbrucher Kreis ebenfalls Anpassungsbedarf. In der Insolvenzordnung werden die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht, um unnötige Einblicke Außenstehender zu vermeiden. Um die angestrebte Parallelität zwischen Insolvenzordnung und StaRUG herzustellen, sollte eine entsprechende Regelung ins StaRUG aufgenommen werden, wonach die Beträge nicht öffentlich gemacht werden.
Der Wortlaut der Stellungnahme steht unten zum Download zur Verfügung.
Frankfurt a. M., 6. Oktober 2023
Der Gravenbrucher Kreis hat Tobias Wahl, Partner und Geschäftsführer der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als neues Mitglied aufgenommen. Tobias Wahl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht erweitert den Gravenbrucher Kreis, in dem führende, überregional tätige Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands zusammengeschlossen sind, als 20. aktives Mitglied.
„Mit Tobias Wahl nimmt der Gravenbrucher Kreis einen sehr erfahrenen Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierer in seine Reihen auf, der seine Expertise in verschiedenen Großverfahren unter Beweis gestellt hat. Er wird mit seinen Erfahrungen und Ideen sowie seinem Engagement den Gravenbrucher Kreis bereichern“, kommentiert Stefan Denkhaus, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, die Neuaufnahme. Er sagt weiter: „Gerade in Zeiten der Krise sind funktionierende Restrukturierungs- und Insolvenzgesetze das Rückgrat der Wirtschaft. Der Gravenbrucher Kreis setzt sich seit 1986 für die Fortentwicklung dieser Gesetze sowohl im nationalen wie auch internationalen Kontext sowie den angrenzenden Rechtsgebieten ein. Mit Tobias Wahl gewinnt der Kreis einen Kollegen, der seine Perspektiven und Ideen in die Diskussion und unsere Stellungnahmen an die Gesetzgebungsorgane einfließen lassen wird.“
Tobias Wahl ist Partner in der Kanzlei Anchor an deren Sitz in Mannheim und Stuttgart. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Zu den Insolvenzverfahren, die er als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Restrukturierungsexperte begleitet hat, gehören unter anderem die Adler Modemärkte, die ALNO Gruppe, die Koch, Neff & Volckmar Gruppe (KNV) – heute Zeitfracht GmbH – sowie die Kanz-Gruppe.
Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich wieder auf 12 Monate
Hamburg, Frankfurt a. M., den 9. Mai. 2023; Der Gravenbrucher Kreis unterstützt grundsätzlich die insolvenzrechtlichen Regelungen des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen (ZuFinG). Gleichzeitig erkennt der Gravenbrucher Kreis, dass in einzelnen Punkten des Entwurfs noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. März 2023; Stefan Denkhaus ist von der heutigen Mitgliederversammlung zum neuen Sprecher des Gravenbrucher Kreises gewählt worden. Damit übernimmt der Gründungspartner der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN den Vorsitz des Zusammenschlusses von Vertretern führender Insolvenzkanzleien Deutschlands. Stefan Denkhaus tritt die Nachfolge von Lucas F. Flöther an, der nach acht Jahren nicht erneut für dieses Amt kandidierte.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 13. Februar 2023; Der Gravenbrucher Kreis befürwortet die gezielte Anpassung der europäischen Insolvenzrechte und fordert zugleich zukunftsweisende Investitionen in die Stärkung der deutschen Justizverwaltung. Diese Positionen formuliert der Zusammenschluss von Vertretern führender Insolvenzkanzleien in seiner Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte der nationalen Insolvenzrechte (COM (2022) 702 final).
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 22. September 2022; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Bundesregierung, auf die aktuelle wirtschaftliche Lage auch mit Anpassungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht zu reagieren. Dabei plädiert der Kreis für zielgerichtete Eingriffe, um die vorhandenen Instrumente flexibel und effizient nutzen zu können.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und
begrüßt Krisen-Schutzschirmverfahren für Unternehmen in der Krise
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022; Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung von Unternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneute Aussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands ab.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 03. Februar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 26. März 2021; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, befürwortet die behutsame Harmonisierung der nationalen Insolvenzrechte in Europa. Diese Position legt der Gravenbrucher Kreises in seinem Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur stärkeren Angleichung der nationalen Insolvenzvorschriften dar.
Gravenbrucher Kreis nimmt neues Mitglied auf und wählt Lucas Flöther für weitere zwei Jahre zum Sprecher
Gravenbrucher Kreis bezieht Stellung zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages