- Gravenbrucher Kreis legt aktuelle Thesen zu deutschem Restrukturierungs- und Insolvenzrecht vor
- Deutsches Insolvenzrecht sollte durch europäische Vorgaben passgenau ergänzt werden
- Gravenbrucher Kreis plädiert für spezialisierte Restrukturierungs- und Insolvenzgerichte
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 7. Januar 2020; Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands – legt nach intensiven Gesprächen mit Vertretern von Banken, Warenkreditversicherungen, Gewerkschaften, Unternehmen und aus der Wissenschaft aktuelle Thesen zur künftigen Ausgestaltung des deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts vor. Unter dem Titel „ESUG 2.0 und präventiver Restrukturierungsrahmen – Ergänzung oder Gegensatz?“ regt der Gravenbrucher Kreis den deutschen Gesetzgeber an, die europäischen Vorgaben der neuen EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen u. a. in das gut funktionierende deutsche Restrukturierungs- und Insolvenzrecht so einzupassen, dass der Sanierungsstandort Deutschland weiter gestärkt wird.
Die Evaluation des deutschen Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – kurz: ESUG – fällt zeitlich und inhaltlich zusammen mit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zum präventiven Restrukturierungsrahmen. Bei etwaigen Neuregelungen muss aus Sicht des Gravenbrucher Kreises eine deutliche Abgrenzung des präventiven Restrukturierungsrahmens zum Insolvenzverfahren gewahrt bleiben (Abstandsgebot).
Die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers zum präventiven Restrukturierungsrahmen könnten nach Einschätzung des Gravenbrucher Kreises das deutsche Rechtsinstrumentarium dann ergänzen, wenn außergerichtliche Sanierungsbemühungen an einzelnen Akkordstörern zu scheitern drohen. Hier könnte eine neue Restrukturierungsordnung nach europäischen Vorgaben das bisherige deutsche Instrumentarium sinnvoll ergänzen.
Zudem plädiert der Gravenbrucher Kreis für eine Spezialisierung und Professionalisierung ausgewiesener Restrukturierungs- und Insolvenz–gerichte, um der steigenden Komplexität der Verfahren gerecht zu werden.
Den gesamten Wortlaut der Gravenbrucher Thesen „ESUG 2.0 und präventiver Restrukturierungsrahmen – Ergänzung oder Gegensatz?“ finden Sie hier zum Download.