Gravenbrucher Kreis befürwortet Corona-Schutzschirmverfahren für Unternehmen

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 03. Februar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, spricht sich dafür aus, einen „Corona-Schutzschirm“ zu schaffen, der es pandemiegeschädigten Unternehmen für eine begrenzte Zeit erleichtert, den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu begegnen.

Im Zuge der Pandemie sind aus insolvenzrechtlicher Sicht neue Rahmenbedingungen und Komplikationen für Sanierungsfälle entstanden. Mit einer Anpassung des bewährten Schutzschirmverfahrens für pandemiegeschädigte Unternehmen kann der Gesetzgeber der veränderten Situation optimal begegnen und damit den Sanierungsstandort Deutschland stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen temporär und ausschließlich für Unternehmen gelten, die nachweislich unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden. Eine generelle Aufweichung der Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens soll nicht stattfinden.

 

„Die Pandemie stellt die Geschäftsmodelle zahlreicher Unternehmen in Frage. Damit wir mit dem Ende von Überbrückungshilfen nicht vor einer Welle von Firmenschließungen stehen, sollte der Gesetzgeber für begrenzte Zeit einen vereinfachten Corona-Schutzschirm aufspannen“, sagt Lucas F. Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Mit flexiblen, auf den konkreten Einzelfall abgestimmten Sanierungsverfahren können Unternehmen gerettet werden, die eine positive wirtschaftliche Prognose haben. Zombie-Unternehmen, die nur aufgrund staatlicher Kredite am Leben erhalten werden, werden die Sanierung nicht schaffen.“

 

Der Gravenbrucher Kreis schlägt beispielsweise vor, die Rolle des Sachwalters flexibel an die konkreten Bedürfnisse einer

Unternehmenssanierung anzupassen und dies mit dem jeweiligen Gläubigerausschuss abzustimmen. Daneben sollte die Frist für die Vorlage eines Sanierungsplans beim Insolvenzgericht auf bis zu sechs Monate verlängert werden. Aufgrund der Unsicherheiten durch die Pandemie sind nämlich auch Investoren und Kreditgeber zögerlicher geworden.

 

Flankierend zu dieser Fristverlängerung empfiehlt der Gravenbrucher Kreis, den Zeitraum für die Zahlung von Insolvenzgeld auf sechs Monate zu verdoppeln. Zudem raten die Restrukturierungsexperten dazu, den Zugang zum Schutzschirmverfahren vorübergehend zu vereinfachen, um die Sanierung finanziell angeschlagener Unternehmen zu erleichtern.

 

Die vollständigen Thesen des Gravenbrucher Kreises zur Schaffung eines Schutzschirms für Unternehmen in der Corona-Krise findet sich unter diesem Text zum Download.


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Pressemitteilung GK zum Corona-Schutzschirm
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Thesen des Gravenbrucher Kreises zur Schaffung eines Schutzschirms für Unternehmen in der Corona-Krise
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