Gravenbrucher Kreis begrüßt einheitliche Kriterien für das Listing von Insolvenzverwaltern

  • Regionale Rechtsanwaltskammern sollten Listen nach einheitlichen inhaltlichen Kriterien führen
  • Berufszulassung klar von weitergehenden Qualifikationen für individuelle Verfahren trennen
  • Bürokratie vermeiden, Rechtssicherheit gewährleisten

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 12. Januar 2022; Der Gravenbrucher Kreis, der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und Restrukturierungsexperten Deutschlands, begrüßt den Vorstoß der Landesarbeitsgruppe „Vorauswahlliste für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter“ von zehn Bundesländern, einheitliche Kriterien für die Auswahl von Insolvenzverwaltern zu schaffen. Damit würde den rund 180 Insolvenzgerichten in Deutschland eine fachliche Handreichung nach bundesweit einheitlichen Kriterien gegeben, die auch dem Verfassungs- und Europarecht gerecht werden sollte.

 

Der Gravenbrucher Kreis steht dem Vorschlag der Landesarbeitsgruppe jedoch kritisch gegenüber, die Vorauswahlliste von einer staatlichen Stelle führen zu lassen. Vielmehr hält der Gravenbrucher Kreis die regionalen Rechtsanwaltskammern für geeignet, die Liste zu führen. Deren Kompetenz, berufsrechtliche Aufgaben im Rahmen einer funktionierenden Selbstverwaltungsinfrastruktur verlässlich und unparteiisch zu regeln, entspricht zudem dem freiberuflichen Charakter des Berufs der Insolvenzverwalter.

 

Bei der Liste sollte klar unterschieden werden zwischen den einheitlichen Zulassungskriterien für die Berufszulassung einerseits, sowie andererseits relevanten Merkmalen von Insolvenzverwaltern für die Bestellung im konkreten Einzelfall. Je nach Art des Insolvenzverfahrens können hier z. B. Merkmale der Kanzlei, die regionale Verfügbarkeit des Berufsträgers oder spezifische Branchenerfahrung in die Vorauswahlliste eingetragen werden. Die Initiative dafür läge dann beim jeweiligen Insolvenzverwalter – und wäre nicht Bestandteil detaillierter bürokratischer Vorgaben.

 

„Die Auswahlliste für Insolvenzverwalter sollte fair, unbürokratisch und handhabbar sein. Nur so ist es realistisch, dass die Richterinnen und Richter an den rund 180 deutschen Insolvenzgerichten sie täglich nutzen“, sagt Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises. „Zudem muss eine klare Abstufung gewahrt sein zwischen einheitlicher Berufszulassung und weiterführenden Kompetenzen, die für konkrete Insolvenzverfahren relevant sind. Für die Führung der Liste halten wir die regionalen Rechtsanwaltskammern für die geeigneten Instanzen.“

 

Die von der Landesgruppe entwickelten Vorstellungen zum „Delisting“ von Insolvenzverwaltern lehnt der Gravenbrucher Kreis vehement ab. Die Unbestimmtheit der skizzierten Delisting-Gründe würde den Raum für willkürliche Entscheidungen öffnen, die mit verfassungskonformen Regelungen für einen Berufsausschluss nicht vereinbar sind.

 

Den gesamten Text der Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zum Bericht der Landesarbeitsgruppe „Vorauswahlliste Insolvenz­verwalterinnen und Insolvenzverwalter“ von zehn Bundesländern vom 28. September 2021 findet sich unter:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12592-Enhancing-the-convergence-of-insolvency-laws-/public-consultation

 

Zum Hintergund

Am 8. April 2021 konstituierte sich auf Initiative der Staatssekretärin für Justiz des Landes Berlin eine aus Vertretern der Landesjustizverwaltungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bestehende Landesarbeitsgruppe, die sich mit Umsetzungsfragen einer bundeseinheitlichen Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter beschäftigen sollte. Diese Arbeitsgruppe schloss ihre Arbeiten am 28. September 2021 ab und hielt die erzielten Ergebnisse in dem Bericht der Arbeitsgruppe „Vorauswahlliste Insolvenz­verwalterinnen und Insolvenzverwalter“ fest. Der Gravenbrucher Kreis bezieht dazu Stellung.

 


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Pressemitteilung GK Stellungnahme Vorauswahlliste 22_01_12
GK_PM_Vorauswahllisten_2022_01_12.pdf
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GK Stellungnahme Vorauswahlliste 22_01_11
220111_GK_Stellungnahme_Vorauswahlliste.
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