Gravenbrucher Kreis begrüßt neues Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs-und Insolvenzrechts

  •  Gravenbrucher Kreis befürwortet Stärkung des deutschen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts
  • „Corona-Schutzschirm“ wirksame Hilfe für Unternehmen, die unter Folgen der Pandemie leiden

Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 18. Dezember 2020; Der Gravenbrucher Kreis begrüßt das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG), das in dieser Woche vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

 

„Das SanInsFoG, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des Sanierungsstandortes Deutschland“, begrüßt Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, das neue Gesetz. „Es wird Unternehmen zugutekommen, die coronabedingt in Schieflage geraten sind. Dabei wird der vorgesehene „Corona-Schutzschirm“ das Kerninstrument zur Bewältigung der wirtschaftlichen Krise sein, die durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.“

 

Unter dem Dach des SanInsFoG dienen die neuen Regelungen des sogenannten „Corona-Schutzschirmverfahrens“ dazu, dass Unternehmen, die im Zuge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, diese akute wirtschaftliche Krise überstehen können. Sie können beispielsweise im Laufe des Jahres 2021 sogar bei Zahlungsunfähigkeit diesen Schutzschirm in Anspruch nehmen, wenn diese auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.

 

Insgesamt enthält das SanInsFoG Verbesserungen im Eigenverwaltungs- und Insolvenzverfahren. Damit kann das Fortbestehen von Unternehmen erleichtert werden, deren Geschäftsmodell grundsätzlich zukunftsfähig ist.

 

Zugleich bekommen Unternehmen mit dem vorgesehenen, modular gestalteten Instrument des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (SRR) ein flexibles und wirksames Mittel für außergerichtliche Sanierungsbemühungen, die sonst an einzelnen Akkordstörern zu scheitern drohen. Der Rechtsrahmen hierfür ist in den Artikeln zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) innerhalb des SanInsFoG geregelt.

 

Ausdrücklich begrüßt der Gravenbrucher Kreis, dass durch das Gesetz, das bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und auch die Vorgaben der EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen umsetzen soll, die Grundfesten des Schuldrechts nicht angetastet werden; Eingriffe in bestehende Verträge von Schuldnern dürfen auch künftig nur im Rahmen von Insolvenzverfahren erfolgen. Hierdurch wird der Abstand gewahrt zwischen dem neuen SRR und dem auf Fortführung und Sanierung des Schuldners ausgerichteten Insolvenzverfahren, insbesondere den Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Auch die Streichung der im Gesetzentwurf erwogenen Person des Sondersachwalters im Zuge von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren ist aus Sicht des Gravenbrucher Kreises sinnvoll. Die Einsetzung eines Sondersachwalters würde ein Misstrauensvotum gegenüber dem Willen der Schuldner bzw. der Gläubiger sowie gegenüber der Integrität und Professionalität des vom Gericht bestellten Sachwalters darstellen.


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Pressemitteilung Verabschiedung SanInsFoG 20_12_18
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