Gravenbrucher Kreis begrüßt Initiative des Bundesrates zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

  • Aktuell fehlende Rechtssicherheit gefährdet Sanierungs­bemühungen von Unternehmen und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • Kurzfristige Gesetzesänderung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen dringend erforderlich
  • Gravenbrucher Kreis bietet Kompetenz für schnelles Gesetzgebungsverfahren an

 

Halle / Saale, den 20. März 2017; Der Gravenbrucher Kreis – der Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands – begrüßt die Initiative des Bundesrates, die aktuelle Unsicherheit im Hinblick auf die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren durch eine rasch zu schaffende gesetzgeberische Regelung zu klären.

 

Wie auch der Bundesrat setzt sich der Gravenbrucher Kreis dafür ein, die Freiheit von der Gewerbsteuer für Sanierungsgewinne gesetzgeberisch zu regeln. Um das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, bietet der Gravenbrucher Kreis seine Unterstützung durch seine auf der Insolvenz- und Sanierungspraxis basierende Kompetenz an.

 

„Aktuell herrscht Rechtsunsicherheit darüber, wie Sanierungsgewinne in Insolvenzplanverfahren steuerlich behandelt werden sollen. Diese Unsicherheit gefährdet laufende Sanierungsbemühungen von Unternehmen und den damit verbundenen Erhalt von Arbeitsplätzen“, kritisiert Lucas F. Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises, die bestehende Situation. „Der Gravenbrucher Kreis setzt sich für eine rasche gesetzgeberische Regelung und für die Steuerfreiheit von Sanierungs­gewinnen ein. Wir stehen gern mit unserer Praxiserfahrung und Kompetenz parat, um die dringend erforderliche Klärung konstruktiv zu unterstützen“, bietet er an.

 

Der Bundesfinanzhof hatte mit seiner Entscheidung vom 28. November 2016 (Az. GrS 1/15) faktisch die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen im Rahmen von Insolvenzplanverfahren aufgehoben. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 den Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechte­überlassungen“ zum Anlass genommen, um eine gesetzliche Regelung zur Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vorzuschlagen. Der Gravenbrucher Kreis sieht jedoch weiteren Klärungsbedarf, um die dringend benötigte Regelung auch in der Praxis erfolgreich anwenden zu können. Dafür bietet der Kreis seine kompetente und konstruktive Unterstützung an.

 

In einer Stellungnahme zum Beschluss des Bundesrates hat der Gravenbrucher Kreis seine Änderungsvorschläge detailliert formuliert. Die Details der Stellungnahme entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gesamttext.


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Download: Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zur Initiative des Bundesrates zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen, das Steuer- und Gewerbesteuergesetz zu ändern
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Download: Pressemitteilung zur Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises
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